Beförderungsbedingungen
Allgemeine Beförderungsbedingungen

Mit dem Kauf des Fahrausweises erkennt der Gast die Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die in den jeweiligen Stationen veröffentlicht sind, an.
Die Fahrausweise sind nicht übertragbar. Die versuchte oder tatsächlich missbräuchliche Verwendung von Fahrausweisen führt zu deren entschädigungslosen Entzug.
Gäste, die ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, müssen mit der Einhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes rechnen. Strafanzeige behalten wir uns vor.
Sicherheit

Den Anordnungen des Seilbahnpersonals ist aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten. Befahren Sie keine gesperrten Pisten und verlassen Sie nicht die markierten Bereiche, um sich und andere Gäste in Gefahr zu bringen.
Zuwiderhandelnde können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Der Skipass wird dann ersatzlos eingezogen.
Zur Vermeidung von Unfällen bitten wir Sie, die internat. FIS-Verhaltensregeln einzuhalten.
Bei eventuellen Unfällen können Sie an den Liftstationen Hilfe herbeiholen lassen.
Achtung Lebensgefahr!

Beachten Sie, dass nach Betriebsschluss Pistenraupen - teilweise mit Seilwinden -
im Skigebiet unterwegs sind.
Nicht ungeschützt in der Dunkelheit abfahren! Queren Sie keine Pisten!
Tragen Sie reflektierende Kleidung und Stirnlampen! Zu Ihrem Schutz - speziell in der Dämmerung und in der Nacht!
Bitte beachten Sie an den Liftstationen angegebene Zeiten für die letzte Kontrollfahrt des Pistendienstes.
Achtung - Motorschlitten im Einsatz!

Bitte beachten Sie, dass während und nach den Betriebszeiten Motorschlitten (SKIDOO) im Einsatz sind!
Lawinengefahr - bitte informieren Sie sich vorher!

Bitte beachten Sie die Lawinenwarnungen (Blinklicht) an den Panoramatafeln an der Talstation und an der Mittelstation.
Informieren Sie sich vor Ihrer Tour über den aktuellen (lokalen) Schneedeckenaufbau und den Lawinenlagebericht (www.lawine.at).
Befahren Sie nur markierte und gesicherte Pisten!
Tourengeher - Parkverbot!

Tourengeher sind willkommen - sofern Sie ein paar Regeln beachten:
1. Parken ist ausschließlich für unsere zahlenden Lift-Gäste gratis!
Bei Nichtbeachtung wird eine Tagesgebühr von € 8,00 eingehoben!
Tourengeherparkplatz (GRATIS) ca. 300 Meter südlich der
Talstation
(Einfahrt gegenüber AVIA-Tankstelle)- bitte Beschilderung
folgen!
2. Gehen Sie
immer am Pistenrand!
3. Steigen Sie hintereinander auf (nicht nebeneinander)!
4. Benützen Sie nur markierte
Aufstiegsrouten!
5. Vermeiden Sie das Kreuzen der Pisten!
6. Fahren Sie (nach Dienstschluss) am Pistenrand ab!
7. Tragen Sie gut sichtbare Kleidung (Reflektoren) und Stirmlampe!
Die tägliche Pistenpräparierung benötigt viel Zeit und kostet auch viel
Geld. Daher ist es unverantwortlich den zahlenden Skigästen gegenüber,
wenn Sie am Morgen eine zerfurchte Piste - verursacht durch weitläufige
Carving-Schwünge - vorfinden.
Nebenbei ist dies auch sehr
gefährlich für die Skifahrer am Morgen! Als Tourengeher fahren Sie auf
einer frisch präparierten Piste ab, diese Furchen gefrieren dann über
Nacht...
ACHTUNG TOUREN- und PISTENGEHER! Parkverbot im Parkplatzbereich der Bergbahnen Rosshütte!
Bei Nichtbeachtung: TAGESGEBÜHR € 8,00 !!!
Tourengeherparkplatz (GRATIS) ca. 300 Meter südlich der
Talstation (Einfahrt gegenüber AVIA-Tankstelle)- bitte Beschilderung
folgen!
Pistentouren Sicher & Fair - eine Informationskampagne des Landes Tirol gemeinsam mit den Bergbahnen Rosshütte und weiteren Skigebieten und Organisationen: > 10 Pistentouren-Empfehlungen (78 kB PDF)
Rückvergütung bei Unfall

Bei schweren Unfällen oder längerer Krankheit erfolgt eine
Teilrückvergütung nur dann, wenn der Skipass unverzüglich mit einem
Attest eines ortsansässigen Arztes an der Stelle hinterlegt wird, bei
welcher der Skipass gekauft wurde. Bei Hinterlegung des Attestes mit
Skipass (inkl. Kaufbeleg) bis 10.00 Uhr wird dieser Tag nicht mehr
gewertet.
Schlechtwetter, Lawinengefahr,
vorzeitige Abreise, witterungs-bedingte Betriebseinstellungen,
Sperrungen von Skiabfahrten usw. geben keinen Anspruch auf
Rückvergütung.
Ein nachträglicher Umtausch gegen einen anderen Skipass, die
Übertragung auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der
Gültigkeitsdauer sind nicht möglich.
Verlorene Skipässe können nicht ersetzt werden. Bitte beachten Sie die
Beförderungsbedingungen laut Aushang an den jeweiligen Seilbahnanlagen
oder Kassen.
Kartenverbund - Leistungserbringung (rechtlich)

Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmern erbracht.
Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen
Unternehmer nur als Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen
und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der
jeweilige - in dessen Verantwortungsbereich fallende - Unternehmer
verpflichtet.
ALPIN NOTRUF der Bergrettung

Über die Telefonnummer "140" erreichen Sie die Bergrettung Tirol, des
weiteren können Sie an jeder besetzten Liftstation Hilfe anfordern
lassen.
Haftungsausschluss
Verhalten Sie sich eigenverantwortlich! Für eventuelle Schäden oder Unfälle übernehmen die Bergbahnen Rosshütte Seefeld-Tirol-Reith AG keine Verantwortung!






