FIS - Internationale Verhaltensregeln auf der Skipiste
Bitte halten Sie sich an die "Internat. FIS-Verhaltensregeln" - so wird es für ALLE ein schöner Skitag!
1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
- Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
- Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
- Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
4. Überholen
- Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts fahren
- Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten auf der Piste
- Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg
- Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. Für Touren geher gilt: hintereinander aufsteigen (nicht nebeneinander), Piste nicht queren, Reflektoren und Stirnlampe benutzen!
8. Beachten der Zeichen und Hinweistafeln
- Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation, vor allem die Lawinenwarnungen (Blinklicht) an den Panoramatafeln an der Talstation sowie an der Mittelstation beachten!
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. Sollten Sie Hilfe benötigen, können Sie an jeder Liftstation weiter Hilfe anfordern.
Wichtige Telefonnummern:
Bergwacht (140), Rettung (144), Polizei (133)
WO ist der Unfallort, WAS ist passiert, WIE viele Verletzte, WER ruft an.
10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Haftungsausschluss
Verhalten Sie sich eigenverantwortlich! Für eventuelle Schäden oder Unfälle übernehmen die Bergbahnen Rosshütte Seefeld-Tirol-Reith AG keinerlei Verantwortung und Haftung!






